Schulung 11.2.5 Auffrischung Sicherheitsbeauftragte
10 UE Fortbildung / Auffrischung für Luftsicherheitsbeauftragte gem. Kapitel 11.2.5 der DVO (EU) 2015/1998
Für welchen Teilnehmerkreis ist diese Fortbildung?
Die Auffrischung der Sicherheitsbeauftragten-Schulung ist für Mitarbeiter,
- die bereits eine 37-stündige Schulung zum Sicherheitsbeauftragten absolviert haben
- und bei einem bekannten Lieferanten, bekannten Versender oder reglementierten Beauftragten, bzw. Lieferanten angestellt sind und die Funktion als Sicherheitsbeauftragter ausüben.
Grundsätzlich sind Luftsicherheitsschulungen 5 Jahre gültig und müssen vor Ablauf dieser Zeit wiederholt oder, wie bei dieser Schulung, aufgefrischt werden.
Sollte der 5‑Jahres-Zeitraum nicht tagesgenau eingehalten werden, muss die gesamte 37-stündige Schulung wiederholt werden.
Sollte Ihre Qualifikation als Luftsicherheitsbeauftragter in absehbarer Zeit ablaufen (Gültigkeit Ihrer Schulung), so können Sie diese Qualifikation mit dieser Auffrischungsschulung beibehalten und um weitere 5 Jahre verlängern.
Um die Schulungsvoraussetzungen zu prüfen, benötigen wir eine Kopie Ihrer gültigen Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß §7 LuftSiG sowie den Nachweis Ihrer vorherigen „Grund-Schulung zum Sicherheitsbeauftragten.“
Was ist das Fortbildungs-Ziel?
Das Ziel dieser Fortbildung / Auffrischung ist der Erhalt der Qualifikation als Luftsicherheitsbeauftragter gemäß DVO (EU) 2015/1998 Kapitel 11.2.5. des weiteren werden Ihnen aktuelle Rechtsgrundlagen und Neuerungen in der Luftsicherheit beigebracht, um Ihren Wissensstand auf den aktuellen Stand zu bringen.
Die Schulungsinhalte sind:
- Aneignung des Wissens für die internationale, nationale, gemeinschaftliche und interne Qualitätskontrolle
- Informationen über Sicherheitsausrüstung und Kontrollverfahren sowie deren Grenzen und Möglichkeiten
- Angebrachtes Reagieren auf sicherheitsrelevante Zwischenfälle
- Fähigkeit zur Identifizierung illegaler / verbotener Materialien und Gegenstände
- Durchführung interner Audits, interner Qualitätskontrollen und Selbstinspektionen
- Wichtige Meldeverfahren in der Luftsicherheit
- Auswirkungen des menschlichen Verhaltens auf das Niveau der Sicherheit
- Zutrittsberechtigungen und Zugangskontrollen
- Melden und Anhalten unbefugter Personen
- Handhabung und Informationen zu Flughafenausweisen
- Zeitgemäße Bedrohungen, Attentate mit terroristischen Hintergründen und widerrechtliche Eingriffe in die Zivilluftfahrt
- Neuerungen bei Verordnungen und Rechtsvorschriften
- Korrekte Durchführung der Sicherheitskontrollen
- Überprüfung der richtigen Ausführung von Sicherheitskontrollen
- Ziele und Struktur der Luftsicherheit.
Dauer der Schulung
Die Dauer der Schulung beläuft sich auf 10 Unterrichtseinheiten.
Seminartermine
Luftsicherheitsbeauftragte Auffrischungsschulung
Luftsicherheitsbeauftragte Auffrischungsschulung
Luftsicherheitsbeauftragte Auffrischungsschulung
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