Schu­lung 11.2.5 Auf­fri­schung Sicherheitsbeauftragte

10 UE Fort­bil­dung / Auf­fri­schung für Luft­si­cher­heits­be­auf­tragte gem. Ka­pi­tel 11.2.5 der DVO (EU) 2015/1998

Für wel­chen Teil­neh­mer­kreis ist diese Fortbildung?

Die Auf­fri­schung der Si­cher­heits­be­auf­trag­ten-Schu­lung ist für Mitarbeiter,

  • die be­reits eine 37-stün­dige Schu­lung zum Si­cher­heits­be­auf­trag­ten ab­sol­viert haben
  • und bei ei­nem be­kann­ten Lie­fe­ran­ten, be­kann­ten Ver­sen­der oder re­gle­men­tier­ten Be­auf­trag­ten, bzw. Lie­fe­ran­ten an­ge­stellt sind und die Funk­tion als Si­cher­heits­be­auf­trag­ter ausüben.

Grund­sätz­lich sind Luft­si­cher­heits­schu­lun­gen 5 Jahre gül­tig und müs­sen vor Ab­lauf die­ser Zeit wie­der­holt oder, wie bei die­ser Schu­lung, auf­ge­frischt werden.

Sollte der 5‑­Jah­res-Zeit­raum nicht ta­ges­ge­nau ein­ge­hal­ten wer­den, muss die ge­samte 37-stün­dige Schu­lung wie­der­holt werden.

Sollte Ihre Qua­li­fi­ka­tion als Luft­si­cher­heits­be­auf­trag­ter in ab­seh­ba­rer Zeit ab­lau­fen (Gül­tig­keit Ih­rer Schu­lung), so kön­nen Sie diese Qua­li­fi­ka­tion mit die­ser Auf­fri­schungs­schu­lung bei­be­hal­ten und um wei­tere 5 Jahre verlängern.

Um die Schu­lungs­vor­aus­set­zun­gen zu prü­fen, be­nö­ti­gen wir eine Ko­pie Ih­rer gül­ti­gen Zu­ver­läs­sig­keits­über­prü­fung ge­mäß §7 Luft­SiG so­wie den Nach­weis Ih­rer vor­he­ri­gen „Grund-Schu­lung zum Sicherheitsbeauftragten.“

Was ist das Fortbildungs-Ziel?

Das Ziel die­ser Fort­bil­dung / Auf­fri­schung ist der Er­halt der Qua­li­fi­ka­tion als Luft­si­cher­heits­be­auf­trag­ter ge­mäß DVO (EU) 2015/1998 Ka­pi­tel 11.2.5. des wei­te­ren wer­den Ih­nen ak­tu­elle Rechts­grund­la­gen und Neue­run­gen in der Luft­si­cher­heit bei­gebracht, um Ih­ren Wis­sens­stand auf den ak­tu­el­len Stand zu bringen.

Die Schu­lungs­in­halte sind:

  • An­eig­nung des Wis­sens für die in­ter­na­tio­nale, na­tio­nale, ge­mein­schaft­li­che und in­terne Qualitätskontrolle
  • In­for­ma­tio­nen über Si­cher­heits­aus­rüs­tung und Kon­troll­ver­fah­ren so­wie de­ren Gren­zen und Möglichkeiten
  • An­ge­brach­tes Re­agie­ren auf si­cher­heits­re­le­vante Zwischenfälle
  • Fä­hig­keit zur Iden­ti­fi­zie­rung il­le­ga­ler / ver­bo­te­ner Ma­te­ria­lien und Gegenstände
  • Durch­füh­rung in­ter­ner Au­dits, in­ter­ner Qua­li­täts­kon­trol­len und Selbstinspektionen
  • Wich­tige Mel­de­ver­fah­ren in der Luftsicherheit
  • Aus­wir­kun­gen des mensch­li­chen Ver­hal­tens auf das Ni­veau der Sicherheit
  • Zu­tritts­be­rech­ti­gun­gen und Zugangskontrollen
  • Mel­den und An­hal­ten un­be­fug­ter Personen
  • Hand­ha­bung und In­for­ma­tio­nen zu Flughafenausweisen
  • Zeit­ge­mäße Be­dro­hun­gen, At­ten­tate mit ter­ro­ris­ti­schen Hin­ter­grün­den und wi­der­recht­li­che Ein­griffe in die Zivilluftfahrt
  • Neue­run­gen bei Ver­ord­nun­gen und Rechtsvorschriften
  • Kor­rekte Durch­füh­rung der Sicherheitskontrollen
  • Über­prü­fung der rich­ti­gen Aus­füh­rung von Sicherheitskontrollen
  • Ziele und Struk­tur der Luftsicherheit.

Dauer der Schulung

Die Dauer der Schu­lung be­läuft sich auf 10 Unterrichtseinheiten.

Die Schu­lung auf ei­nen Blick  
Thema Fort­bil­dung Luftsicherheitsbeauftragter
Ka­pi­tel 11.4.3 in Ver­bin­dung mit Zif­fer 11.2.5
Teil­neh­mer Luf­si­cher­heits­be­auf­tragte
Dauer 10 Un­ter­richts­ein­hei­ten
Se­mi­nar­ge­bühr 390,00 € netto, zzgl. 19% MwSt.
For­mat We­bi­nar
Schu­lungs Nr. LS08
Schaltfläche mit Text: Seminar Broschüre

Se­mi­nar­ter­mine

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