We­bi­nar Re­fres­her für Luftsicherheitsbeauftragte

Wir bie­ten Ih­nen die Fort­bil­dung für Luft­si­cher­heits­be­auf­tragte hier als Live-We­bi­nar an.

Mit un­se­rem We­bi­nar er­hal­ten Sie Ihre Qua­li­fi­ka­tion als Luft­si­cher­heits­be­auf­trag­ter für wei­tere 5 Jahre. Sie ab­sol­vie­ren da­mit die ge­setz­lich ge­for­derte Re­fres­her-Schu­lung für Luft­si­cher­heits­be­auf­tragte ein­fach und be­quem von Ih­rem Arbeitsplatz.

Durch das We­bi­n­ar­for­mat fal­len keine Kos­ten und keine Zei­ten für die An- und Ab­reise zu ei­nem Se­mi­nar­ort an. Trotz­dem ste­hen Sie di­gi­tal live mit un­se­rem Aus­bil­der in Kon­takt und kön­nen sich je­der­zeit ein­brin­gen und Fra­gen stellen.

Die­ses Thema ist auch als Prä­sen­ze­mi­nar Auf­fri­schung Si­cher­heits­be­auf­tragte verfügbar.

Gül­tig­kei­ten für die Fort­bil­dun­gen des Luftsicherheitsbeauftragten 

Die Aus­bil­dung zum Luft­si­cher­heits­be­auf­trag­ten ist zu­nächst für 5 Jahre gül­tig. Be­vor die Aus­bil­dung nach 5 Jah­ren ihre Gül­tig­keit ver­liert muss die auf die­ser Seite an­ge­bo­tene Fort­bil­dung für Luft­si­cher­heits­be­auf­tragte durch­ge­führt werden.

Da­mit wird die Gül­tig­keit um wei­tere 5 Jahre verlängert.

Es ist sehr wich­tig, dass die Fort­bil­dung in­ner­halb der Frist er­folgt. Sollte die Fort­bil­dung auch nur ei­nen Tag nach Ab­lauf der 5 Jahre er­fol­gen, wäre diese nicht gül­tig. In die­sem Fall muss die ge­samte Aus­bil­dung zum Luft­si­cher­heits­be­auf­trag­ten (die 35 Stun­den Schu­lung) wie­der­holt werden.

Die Re­fres­her-Schu­lung ist eben­falls für 5 Jahre gül­tig und auch vor Ab­lauf die­ser muss eine er­neute Re­fres­her-Schu­lung ab­sol­viert werden.

Dauer der We­bi­nar-Fort­bil­dung Luftsicherheitsbeauftragter 

Die Dauer des We­bi­nars be­trägt 4 Zeit­stun­den. Da es sich um ein live-We­bi­nar han­delt, gibt es meh­rere fest­ge­legte Ter­mine, die für Sie zur Aus­wahl stehen.

Bitte ach­ten Sie dar­auf, dass Sie ei­nen Ter­min aus­wäh­len, der in­ner­halb des Gül­tig­keits­zeit­rau­mes (5 Jahre) Ih­rer Aus­bil­dung oder vor­he­ri­gen Fort­bil­dung liegt.

We­bi­nar-Ab­lauf

An­mel­dung

  • Sie kön­nen sich un­ten auf die­ser Seite ganz ein­fach on­line anmelden.
  • Auf­grund ge­setz­li­cher Be­stim­mun­gen for­dern wir da­nach von Ih­nen eine un­ter­schrie­bene An­mel­dung so­wie die Zu­ver­läs­sig­keits­über­prü­fung der Teil­neh­mer an.
  • Sie kön­nen dann die Schu­lungs­an­mel­dung aus­fül­len und un­ter­zeich­nen sowie
  • die An­mel­dung per E‑Mail oder per Post an uns senden

Re­gis­trie­rung und Start des Webinars

  • Sie er­hal­ten ei­nen Re­gis­trie­rungs­link per E‑Mail.
  • Nach­dem Sie auf den Link ge­klickt ha­ben, re­gis­trie­ren Sie sich bitte mit Ih­rem Na­men und Ih­rer E‑­Mail-Adresse.
  • 10 Mi­nu­ten vor dem aus­ge­wähl­ten Ter­min, kli­cken Sie zum Start des We­bi­nars ein­fach noch­mal den Link. Die Ver­bin­dung baut sich auf und
  • Sie wer­den auf­ge­for­dert Ihre Ka­mera und Ihr Mikrofon/Headset freizugeben.
  • Das Se­mi­nar beginnt.

Vor­aus­set­zun­gen:

  • Vor­lage ei­ner gül­ti­gen Zuverlässigkeitsüberprüfung
  • Be­reits er­folgte Teil­nahme an der 35 Stun­den Schulung
  • Ein­hal­tung des 5‑­Jah­res-Zeit­raums seit der vor­he­ri­gen Schulung
  • Ak­tu­elle Tä­tig­keit als Luftsicherheitsbeauftragter

An­mel­de­for­mu­lar

Die Preise wer­den Ih­nen bei Aus­wahl des We­bi­nars angezeigt.