We­bi­nar AEO Sicherheitsunterweisung

Um die AEO S oder C/S Be­wil­li­gung zu er­hal­ten muss das Per­so­nal re­gel­mä­ßig an AEO Un­ter­wei­sun­gen teil­neh­men. Diese An­for­de­rung ist vom Zoll vorgegeben.

Mit un­se­rem AEO We­bi­nar er­fül­len Sie die An­for­de­run­gen für Ihre AEO Zulassung. 

Die Schu­lung wird als di­gi­ta­les Live-We­bi­nar durch­ge­führt. So­mit kön­nen die Teil­neh­mer wäh­rend der Schu­lung Fra­gen stel­len und ste­hen in di­rek­ten Aus­tausch mit un­se­rem Ausbilder.

In un­se­rem We­bi­nar stel­len wir den Teil­neh­mern die AEO Kri­te­rien und An­for­de­run­gen vor. Da­bei ver­mit­teln wir die Vor­ge­hens­weise bis zum Er­halt der AEO Zer­ti­fi­zie­rung so­wie die The­men, die zur Auf­recht­erhal­tung der AEO Zer­ti­fi­zie­rung wich­tig sind. Ein wich­ti­ger Be­stand­teil ist auch das Thema Si­cher­heit im Un­ter­neh­men. Da­bei geht es nicht nur um den Be­reich der Alarm- und Si­che­rungs­maß­nah­men, son­dern auch um den Ein­satz si­che­rer Ge­schäfts­part­ner so­wie die Prü­fung der Sanktionslisten.

Vor­teile des AEO Webinars: 

  • Kos­ten und Zeit für die An- und Ab­reise entfallen
  • Die Teil­nahme kann von je­dem in­ter­net­fä­hi­gen End­ge­rät er­fol­gen (Ta­blet, Lap­top, PC, usw.)
  • Fra­ge­stel­lung und di­rek­ter Aus­tausch mit dem Aus­bil­der sind möglich
  • Ein­fa­che Be­die­nung, bzw. Login.

Nach der An­mel­dung er­hal­ten Sie ei­nen Zu­gangs-Link von uns.

Wel­che Mit­ar­bei­ter be­nö­ti­gen eine AEO Schulung? 

Alle si­cher­heits­re­le­van­ten Mit­ar­bei­ter be­nö­ti­gen eine AEO Schu­lung. Si­cher­heits­re­le­vante Mit­ar­bei­ter sind unteranderem:

  • Per­so­nal der Versandabteilung
  • Per­so­nal in den Be­rei­chen La­ger und Logistik

(Ver­pa­ckung, Kom­mis­sio­nie­rung, Wa­ren­ein- und Ausgang)

  • Ex­port­mit­ar­bei­ter und Importmitarbeiter
  • Dis­po­si­tion

Prü­fung der Schu­lungs­nach­weise durch den Zoll

Zer­ti­fi­zierte Un­ter­neh­men wer­den re­gel­mä­ßig vom Zoll in Be­zug auf die Ein­hal­tung der AEO An­for­de­run­gen überprüft.

Die Über­prü­fung er­folgt durch den Zoll, in­dem die Schu­lungs­nach­weise be­gut­ach­tet wer­den. Die Prü­fung er­folgt vor Ort aber auch als Auf­for­de­rung zur Über­sen­dung per E‑Mail.

Um den AEO Sta­tus auf­recht zu er­hal­ten ist es sehr wich­tig, dass die zer­ti­fi­zier­ten Un­ter­neh­men je­der­zeit die ak­tu­el­len Schu­lungs­nach­weise Ih­rer Mit­ar­bei­ter vor­le­gen können.

Mit un­se­rem AEO We­bi­nar er­hal­ten die Teil­neh­mer eine per­so­nen­be­zo­gene Teil­nah­me­be­schei­ni­gung zur AEO Sicherheitsunterweisung.

Wie lange ist die AEO Schu­lung gültig? 

Die AEO Schu­lung muss re­gel­mä­ßig durch­ge­führt wer­den. Eine jähr­li­che Wie­der­ho­lung ist ausreichend.

Die nächs­ten Webinartermine

Es gibt der­zeit keine an­ste­hen­den seminartermine.

An­mel­de­for­mu­lar

Die Preise wer­den Ih­nen bei Aus­wahl des We­bi­nars angezeigt.