Schu­lung 11.2.5 Luftsicherheitsbeauftragte

35 UE Schu­lung zum Luft­si­cher­heits­be­auf­trag­ten beim Be­kann­ten Ver­sen­der / Re­gle­men­tier­ten Be­auf­trag­ten / Re­gle­men­tier­ten Lie­fe­ran­ten und Be­kann­ten Lie­fe­ran­ten so­wie für be­hörd­lich zu­ge­las­sene Transporteure.

Die Aus­bil­dungs­dauer hat sich im ab dem Jahr 2022 um 3 Un­ter­richts­ein­hei­ten er­höht. D.h. es gibt jetzt 37 UE We­bi­nar plus eine UE Lernerfolgskontrolle.

Für wel­chen Teil­neh­mer­kreis ist diese Schulung?

Die Durch­füh­rungs­ver­ord­nung (EU) 2015/1998 be­sagt, dass

  • be­kannte Versender,
  • be­kannte Lieferanten,
  • re­gle­men­tierte Beauftragte,
  • re­gle­men­tierte Lie­fe­ran­ten und auch
  • be­hörd­lich zu­ge­las­sene Transporteure,

je Stand­ort min­des­tens ei­nen Luft­si­cher­heits­be­auf­trag­ten mit ent­spre­chen­der Stell­ver­tre­ter­re­ge­lung vor­wei­sen müssen.

Was ist das Schulungs-Ziel?

Das Ziel der Schu­lung ist, dass die Per­so­nen für die Funk­tion als Luft­si­cher­heits­be­auf­tragte qua­li­fi­ziert werden.

Je­des zu­ge­las­sene Un­ter­neh­men, bzw. auch je­des sich im Zu­las­sungs­ver­fah­ren be­find­li­che Un­ter­neh­men, muss min­des­tens über ei­nen Luft­si­cher­heits­be­auf­trag­ten verfügen.

Die Per­son, die den Lehr­gang er­folg­reich be­sucht, ist an­schlie­ßend in der Lage und zu­dem ver­ant­wort­lich für die Er­stel­lung, Um­set­zung und Ak­tua­li­sie­rung des Sicherheitsprogrammes.

In der Schu­lung wird auf alle Si­cher­heits­pro­gramme der zu­ge­las­se­nen Stel­len eingegangen.

  • Luft­fracht­si­cher­heits­pro­gramm (LFSP) = re­gle­men­tier­ter Be­auf­trag­ter       (regB)
  • Be­kannte Ver­sen­der – Si­cher­heits­pro­gramm (BVSP) = be­kann­ter Ver­sen­der (bV)
  • Trans­por­teur-Si­cher­heits­pro­gramm (TSP) = zu­ge­las­sene Trans­por­teure (T)
  • Si­cher­heits­pro­gramm (SP) = re­gle­men­tierte Lie­fe­ran­ten (regL)
  • Si­cher­heits­pro­gramm (SP) = be­kannte Lie­fe­ran­ten (bekL)

Der Luft­si­cher­heits­be­auf­tragte ist der erste An­sprech­part­ner für das Luft­fahrt Bun­des­amt.Er ist  für die Ein­hal­tung der Luft­si­cher­heits­an­for­de­run­gen ver­ant­wort­lich. Um die Funk­tion in vol­lem Um­fang aus­füh­ren zu kön­nen, be­nö­tigt der Luft­si­cher­heits­be­auf­tragte volle Wei­sungs­be­fug­nisse im Be­reich Luft­fracht Export.

Die Schu­lungs­in­halte für die Aus­bil­dung zum Luftsicherheitsbeauftragten:

  • Ter­ror­an­schläge, ge­gen­wär­tige Be­dro­hun­gen so­wie un­recht­mä­ßige Ein­griffe in die Zivilluftfahrt.
  • Rechts­grund­la­gen der Luftsicherheit.
  • Struk­tur und An­for­de­run­gen der Luftsicherheit.
  • Zu­stän­dig­keit und Ver­pflich­tung der Per­so­nen, die Si­cher­heits­kon­trol­len durchführen.
  • Um­gang mit amt­lich an­er­kann­ten Ausweisdokumenten.
  • Mel­de­wege und Notfallverfahren.
  • An­hal­ten von un­be­fug­ten Per­so­nen so­wie den Ge­ge­ben­hei­ten un­ter de­nen Per­so­nen auf­ge­hal­ten oder ge­mel­det wer­den müssen.
  • Er­lan­gen der Fä­hig­keit, sich klar und selbst­si­cher zu verständigen.
  • Durch­füh­rung von in­ter­nen Qualitätskontrollen.
  • Die Fä­hig­keit ge­set­zes­wid­rige Ge­gen­stände zu identifizieren.
  • An­ge­mes­sene Re­ak­tio­nen bei si­cher­heits­re­le­van­ten Zwischenfällen.
  • Kennt­nis der Mög­lich­kei­ten und Gren­zen, der ein­zu­set­zen­den Si­cher­heits­aus­rüs­tun­gen und Kontrollverfahren.
  • Die Fä­hig­keit, Mit­ar­bei­ter und An­dere zu motivieren.
  • In­terne, ge­mein­schaft­li­che, na­tio­nale und in­ter­na­tio­nale Qualitätskontrollen.

Dauer der Ausbildung

Die Dauer der Aus­bil­dung um­fasst 37 Un­ter­richts­ein­hei­ten (pro UE = 45 Mi­nu­ten) so­wie eine zu­sätz­li­che Un­ter­richts­ein­heit für die an­schlie­ßende Lernzielkontrolle.

Das Se­mi­nar wird an 4 Ta­gen ge­schult. Wir bie­ten Schu­lun­gen werk­tags wie auch an Wo­chen­en­den an. Da­mit kön­nen Sie die Aus­bil­dung fle­xi­bel pla­nen, so wie es für Ihre Mit­ar­bei­ter am bes­ten passt.

Nach er­folg­rei­cher Teil­nahme er­hal­ten Sie ein fäl­schungs­si­che­res Zertifikat.

Sie kön­nen die Schu­lung ein­zeln bu­chen, oder in Ver­bin­dung mit wei­te­rer Un­ter­stüt­zung bei der Zu­las­sung Ih­res Un­ter­neh­mens. Wir er­stel­len Ih­nen je nach Be­darf güns­tige Pa­ket­preise oder be­rech­nen nur die ein­zelne Schu­lung. Neh­men Sie für un­ver­bind­li­che In­for­ma­tio­nen gerne Kon­takt mit uns auf.

Ab 5 Teil­neh­mern kann die Schu­lung auch bei Ih­nen vor Ort als In­house-Se­mi­nar ab­ge­hal­ten werden.

Die Schu­lung auf ei­nen Blick
Thema Aus­bil­dung Luft­si­cher­heits­be­auf­trag­ter (An­fän­ger)
Ka­pi­tel 11.2.5
Teil­neh­mer Luf­si­cher­heits­be­auf­tragte
Dauer 35 Un­ter­richts­ein­hei­ten
Ge­bühr Webinar Brutto 1.207,85 € inkl. 192,85 € USt.
Netto 1015,00 €
For­mat Prä­senz­se­mi­nar oder Webinar
Schu­lungs Nr. LS04
Schaltfläche mit Text: Seminar Broschüre

Se­mi­nar­ter­mine

Es gibt der­zeit keine an­ste­hen­den seminartermine.

We­bi­nar-An­mel­dung

Hier kön­nen Sie Teil­neh­mer für die­ses We­bi­nar anmelden.