Schulung 11.2.3.10 für Personal, das bei Post oder Material von Luftfahrtunternehmen, Bordvorräten und Flughafenlieferungen andere Sicherheitskontrollen als Kontrollen durchführt.
Für welchen Teilnehmerkreis ist diese Schulung?
Die Schulung ist für Personal von bekannten Lieferanten und reglementierten Lieferanten sowie von diesen beauftragten Transportunternehmen.
Die Personen werden dahingehend geschult, dass sie bei Flughafenlieferungen, Bordvorräten sowie Post oder Material von Luftfahrtunternehmen, die nötigen Sicherheitskontrollen durchführen dürfen.
Was ist das Schulungs-Ziel?
Das Seminarziel ist, den Mitarbeitern alleinigen Zugang zu Bordvorräten, Post oder Material von Luftfahrtunternehmen und Flughafenanlieferungen zu ermöglichen.
Weiterhin sollen diese Personen, das notwendige Sicherheitsbewusstsein erhalten und die notwendigen Sicherheitskontrollen kennenlernen und ausführen dürfen.
Sie erhalten nach Abschluss der Schulung ein fälschungssicheres Zertifikat.
Die Schulungsinhalte sind:
- Fähigkeit zur Identifizierung verbotener Gegenstände sowie Versteckmöglichkeiten von verbotenen Gegenständen.
- Vermittlung der Kenntnisse im Bereich des Terrorismus, Eingriffe in die Zivilluftfahrt sowie gegenwärtige Bedrohungen.
- Aufklärung über die aktuell einschlägigen Rechtsvorschriften.
- Aufbau und Ziele der Luftsicherheit.
- Zuständigkeiten von Personen, welche Sicherheitskontrollen durchführen.
- Meldeverfahren / Meldewege und Notfallverfahren.
- Voraussetzung für die Beförderung von Luftfrachtsendungen.
- Richtiges Vorgehen beim Anhalten von Personen.
- Schutzanforderungen bei Post oder Materialien von Luftfahrtunternehmen, als auch bei Flughafenlieferungen und Bordvorräten.