Luft­si­cher­heit On­line Schu­lung 11.2.3.9 mit Flughafenausweis

8 UE ‑Schu­lung für Per­so­nen, die bei Fracht und Post Si­cher­heits­kon­trol­len au­ßer Kon­trol­len durch­füh­ren, ge­mäß DVO (EU) 2015/1998 – Kap. 11.2.3.9

Dies ist die Schu­lung mit Flughafenausweis.

Für wel­chen Teil­neh­mer­kreis ist diese Schulung?

Die Schu­lung ist für Per­so­nen, die für ein zu­ge­las­se­nes Un­ter­neh­men (z.B. be­kann­ter Ver­sen­der oder re­gle­men­tier­ter Be­auf­trag­ter) bei Luft­post und/oder Luft­fracht, Si­cher­heits­kon­trol­len durchführen.

Si­cher­heits­kon­trol­len beim be­kann­ten Ver­sen­der oder re­gle­men­tier­ten Be­auf­trag­ten führt bei­spiels­weise durch, wer:

  • ab­schlie­ßend ent­schei­det, ob Ein­stel­lungs­an­for­de­run­gen (Zu­ver­läs­sig­keits­über­prü­fun­gen und Schu­lun­gen nach Ka­pi­tel 11 der DVO (EU) 2015/1998) er­füllt sind.
  • nicht ge­prüfte und/oder nicht ge­schulte Per­so­nen (bspw. In­stand­hal­tungs­kräfte) be­glei­tet und da­für Sorge trägt, dass kein un­be­fug­ter Zu­gang zu iden­ti­fi­zier­ba­rer Luft­fracht erhält.
  • Für die Ver­gabe von ad­mi­nis­tra­ti­ven Zu­gangs­be­rech­ti­gun­gen zum luft­si­cher­heits­re­le­van­ten Be­reich zu­stän­dig ist. Dazu zäh­len bspw. Schlüs­sel­aus­gabe, Ak­ti­vie­rung und Sper­rung von Chip­kar­ten etc.
  • iden­ti­fi­zier­bare Luft­fracht ver­packt und / oder eine Wa­ren­an­nahme durchführt.

Die Be­tei­lig­ten der si­che­ren Lie­fer­kette (be­kannte Ver­sen­der, re­gle­men­tierte Be­auf­tragte, be­hörd­lich zu­ge­las­sene Trans­por­teure) sind ge­mäß den Vor­schrif­ten der Luft­si­cher­heit ver­pflich­tet Ihr Per­so­nal zu schulen.

Was ist das Schulungs-Ziel?

Das Ziel der Schu­lung gem. Ka­pi­tel 11.2.3.9 ist, dass die Mit­ar­bei­ter die not­wen­di­gen (teil­weise oben­ge­nann­ten) Si­cher­heits­kon­trol­len (au­ßer Kon­trol­len, wie bspw. XRAY/RÖNTGEN) durch­füh­ren dürfen.

Die Schu­lungs­in­halte sind:

  • Er­lan­gen der Kom­pe­tenz zur Iden­ti­fi­zie­rung ver­bo­te­ner Gegenstände.
  • Rea­li­sie­rung der Mög­lich­kei­ten zum Ver­ste­cken ver­bo­te­ner Gegenstände.
  • Die Fä­hig­keit bei Ent­de­ckung nicht er­laub­ter / ver­bo­te­ner Ge­gen­stände eine an­ge­mes­sene Re­ak­tion zu zeigen.
  • An­spre­chen und Auf­hal­ten von un­be­fug­ten Per­so­nen, bzw. Um­stände un­ter de­nen Per­so­nen auf­ge­hal­ten und ge­mel­det werden.
  • Die Kennt­nis der Be­för­de­rungs­vor­aus­set­zun­gen, falls anwendbar.
  • Ver­mitt­lung des Wis­sens der ver­schie­de­nen Meldeverfahren.
  • Auf­klä­rung über Ter­ror­akte, so­wie vor­he­rige Ein­griffe in die Zi­vil­luft­fahrt und ak­tu­elle Risiken.
  • Kennt­nis der Schutz­vor­aus­set­zun­gen- und An­for­de­run­gen bei Fracht und Post.
  • Die Ver­pflich­tun­gen und Zu­stän­dig­kei­ten von Mit­ar­bei­tern, die mit Si­cher­heits­kon­trol­len be­traut sind
  • Kennt­nis über die Ziele und Struk­tur der Luftsicherheit.
  • Kennt­nis der ein­schlä­gi­gen Rechts­ver­ord­nun­gen- und Vorschriften.

Preis und Dauer der Schulung

Die Schu­lungs­dauer be­trägt 8 Un­ter­richts­ein­hei­ten, das ent­spricht 6 Zeitstunden.

Kurs­ge­bühr

Brutto 61,88 € inkl. 9,88 € USt.
Netto 52,00 €

An­mel­dung zum On­line Kurs

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