Luftsicherheit Online Schulung 11.2.3.9 mit Flughafenausweis
8 UE ‑Schulung für Personen, die bei Fracht und Post Sicherheitskontrollen außer Kontrollen durchführen, gemäß DVO (EU) 2015/1998 – Kap. 11.2.3.9
Dies ist die Schulung mit Flughafenausweis.
- Wenn Sie keine Flughafenausweis benötigen besuchen Sie bitte die Seite Luftsicherheit Online Schulung 11.2.3.9 ohne Flughafenausweis.
- Fahrer, die einen 11.2.39 Schulung benötigen, können auch die oben verlinkte Schulung ohne Flughafenausweise machen.
Für welchen Teilnehmerkreis ist diese Schulung?
Die Schulung ist für Personen, die für ein zugelassenes Unternehmen (z.B. bekannter Versender oder reglementierter Beauftragter) bei Luftpost und/oder Luftfracht, Sicherheitskontrollen durchführen.
Sicherheitskontrollen beim bekannten Versender oder reglementierten Beauftragten führt beispielsweise durch, wer:
- abschließend entscheidet, ob Einstellungsanforderungen (Zuverlässigkeitsüberprüfungen und Schulungen nach Kapitel 11 der DVO (EU) 2015/1998) erfüllt sind.
- nicht geprüfte und/oder nicht geschulte Personen (bspw. Instandhaltungskräfte) begleitet und dafür Sorge trägt, dass kein unbefugter Zugang zu identifizierbarer Luftfracht erhält.
- Für die Vergabe von administrativen Zugangsberechtigungen zum luftsicherheitsrelevanten Bereich zuständig ist. Dazu zählen bspw. Schlüsselausgabe, Aktivierung und Sperrung von Chipkarten etc.
- identifizierbare Luftfracht verpackt und / oder eine Warenannahme durchführt.
Die Beteiligten der sicheren Lieferkette (bekannte Versender, reglementierte Beauftragte, behördlich zugelassene Transporteure) sind gemäß den Vorschriften der Luftsicherheit verpflichtet Ihr Personal zu schulen.
Was ist das Schulungs-Ziel?
Das Ziel der Schulung gem. Kapitel 11.2.3.9 ist, dass die Mitarbeiter die notwendigen (teilweise obengenannten) Sicherheitskontrollen (außer Kontrollen, wie bspw. XRAY/RÖNTGEN) durchführen dürfen.
Die Schulungsinhalte sind:
- Erlangen der Kompetenz zur Identifizierung verbotener Gegenstände.
- Realisierung der Möglichkeiten zum Verstecken verbotener Gegenstände.
- Die Fähigkeit bei Entdeckung nicht erlaubter / verbotener Gegenstände eine angemessene Reaktion zu zeigen.
- Ansprechen und Aufhalten von unbefugten Personen, bzw. Umstände unter denen Personen aufgehalten und gemeldet werden.
- Die Kenntnis der Beförderungsvoraussetzungen, falls anwendbar.
- Vermittlung des Wissens der verschiedenen Meldeverfahren.
- Aufklärung über Terrorakte, sowie vorherige Eingriffe in die Zivilluftfahrt und aktuelle Risiken.
- Kenntnis der Schutzvoraussetzungen- und Anforderungen bei Fracht und Post.
- Die Verpflichtungen und Zuständigkeiten von Mitarbeitern, die mit Sicherheitskontrollen betraut sind
- Kenntnis über die Ziele und Struktur der Luftsicherheit.
- Kenntnis der einschlägigen Rechtsverordnungen- und Vorschriften.
Preis und Dauer der Schulung
Die Schulungsdauer beträgt 8 Unterrichtseinheiten, das entspricht 6 Zeitstunden.
Kursgebühr
Brutto 61,88 € inkl. 9,88 € USt.
Netto 52,00 €