11.2.3.2 Ausbildung Luftsicherheitskontrollkraft – Seminar LS01 Frankfurt
Diese Ausbildung ist für Mitarbeiter beabsichtigt, die als „Luftsicherheitskontrollkraft“ Luftpostkontrollen und / oder Luftfrachtkontrollen bei Luftfahrtunternehmen oder reglementierten Beauftragten vornehmen sollen.
Ausbildungsziel
Das erfolgreiche Abschließen der Prüfung zur Luftsicherheitskontrollkraft vor dem Luftfahrt Bundesamt ist das Ziel der Ausbildung. Dazu gehören umfangreiche Prüfungsfragen, sowie eine OTS-Bildauswertung und ein praktischer Prüfungsteil.
Durch die Zulassung zur Luftsicherheitskontrollkraft sind Sie in der Lage neben Sicherheitskontrollen auch Kontrollen an Luftfracht und Luftpost durchzuführen.
Mit der Ausübung dieser Tätigkeit tragen Sie maßgeblich zur Luftsicherheit bei! Nach dem Seminar verfügen Sie über die Qualifikation und die Prüfungsvoraussetzungen für das Luftfahrt Bundesamt.
Ausbildungsinhalte
- Anforderungen an den Schutz von Fracht- und Postsendungen
- Anforderungen für die Kontrollen bei Fracht und Post
- Angemessene Reaktionen bei sicherheitsrelevanten Zwischenfällen
- Auffinden von verbotenen Gegenständen und Materialien
- Ausnahmen und besondere Sicherheitsverfahren
- Bedienung der zu verwendenden Sicherheitsausrüstung
- Beförderungsanforderungen
- Durchsuchung per Hand / Handsearch
- Eingriffe in die Zivilluftfahrt, zeitgemäße Gefahren und Terroranschläge
- Erlernen der Kenntnisse von Durchsuchungstechniken per Hand
- Grundlegende Rechtsvorschriften
- Internationale, nationale, gemeinschaftliche und interne Qualitätskontrollen
- Kontrolltechniken für die unterschiedlichen Arten von Fracht und Post
- Möglichkeiten und Grenzen der Sicherheitsausrüstung und Kontrollverfahren
- Möglichkeiten zum Verstecken verbotener Gegenstände
- Röntgenbilder auswerten (OTS)
- Sofortmaßnahmen
- Verbotene Gegenstände
- Ziele und Struktur der Luftsicherheit
- Zuständigkeiten und Verpflichtungen von Personen
Dauer der Ausbildung zur Luftsicherheitskontrollkraft
Die Dauer der Ausbildung zur Kontrollkraft für Fracht und Post ist laut der DVO (EU) 2015/1998 sowie Luftsicherheits-Schulungsverordnung mit mindestens 100 Unterrichtseinheiten vorgeschrieben.
Damit alle Ausbildungsinhalte intensiv vermittelt werden können, schulen wir diese 100 Unterrichtseinheiten an 15 Tagen. Innerhalb dieser 15 Tage, werden Ihnen explizit alle Kenntnisse vermittelt die Sie, für die Prüfung vor dem Luftfahrt Bundesamt, brauchen werden.
Zusätzlich bieten ein Seminar zur Prüfungsvorbereitung Luftsicherheitskontrollkraft. Prüfungsfragen werden dort ausführlicher trainiert. Mehr Info dazu
Die Ausbildung kann unter bestimmten Voraussetzungen mit einem Bildungsgutschein vom zuständigen Arbeitsamt gefördert bzw. komplett übernommen werden.